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Artikel vom: 17.10.2011
Feuerwerk während des Jahres
Egal ob auf Hochzeiten, Geburtstagen oder Dorffesten, Feuerwerke gehören oft zu den Höhepunkten von Feierlichkeiten.
Zu Silvester darf jeder knallen, der mindestens 18 Jahre alt ist, doch mitten im Jahr gibt es strenge Richtlinien. Zündet man unerlaubt ein Feuerwerk und wird dabei erwischt, kann es richtig teuer werden. Uwe Birk, der Leiter des Eberswalder Ordnungsamtes, weiß warum. Im Jahr 2010 erteilte das Eberswalder Ordnungsamt 22 Sondergenehmigungen. Meist für Anlässe wie Hochzeiten, Jugendweihen oder runde Geburtstage, so die Informationen der zuständigen Sachgebietsleiterin im Ordnungsamt, Heike Micoleizeck. Verstöße wurden keine festgestellt. Um Stress während oder nach einer Feier zu entgehen, sollten folgende Punkte beachtet werden. Für die immer noch beliebten Himmelslaternen, gibt es übrigens keine Sondergenehmigung. Egal ob Silvester oder Familienfeier, wer die so genannten Skylanterns steigen lässt, macht sich in jedem Fall strafbar.
Zu Silvester darf jeder knallen, der mindestens 18 Jahre alt ist, doch mitten im Jahr gibt es strenge Richtlinien. Zündet man unerlaubt ein Feuerwerk und wird dabei erwischt, kann es richtig teuer werden. Uwe Birk, der Leiter des Eberswalder Ordnungsamtes, weiß warum. Im Jahr 2010 erteilte das Eberswalder Ordnungsamt 22 Sondergenehmigungen. Meist für Anlässe wie Hochzeiten, Jugendweihen oder runde Geburtstage, so die Informationen der zuständigen Sachgebietsleiterin im Ordnungsamt, Heike Micoleizeck. Verstöße wurden keine festgestellt. Um Stress während oder nach einer Feier zu entgehen, sollten folgende Punkte beachtet werden. Für die immer noch beliebten Himmelslaternen, gibt es übrigens keine Sondergenehmigung. Egal ob Silvester oder Familienfeier, wer die so genannten Skylanterns steigen lässt, macht sich in jedem Fall strafbar.Quelle:
ODF TV
















