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Artikel vom: 04.01.2012
Neuerungen 2012
Wo man sparen kann und zahlen muss
Im Jahr 2012 gibt es wieder jede Menge Neuerungen. Einige davon betreffen auch die Arbeitsagenturen. So wird beispielsweise seit Anfang des Jahres die Bezugsfrist für das Kurzarbeitsgeld auf die gesetzliche Frist von sechs Monaten begrenzt. Zudem entfällt die Gewährung von Kurzarbeitergeld für Leiharbeiter. Aber auch beim Gründungszuschuss gelten ab sofort neue Regelungen. Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchte und auf finanzielle Unterstützung der Arbeitsagentur hofft, der hat es ab 2012 schwerer. Die Anspruchsbedingungen haben sich geändert, außerdem hat die Agentur nun das letzte Wort bei der Vergabe der finanziellen Zuschüsse.
Auch bei den Jobcentern gibt es 2012 gesetzliche Änderungen. Einige sind bereits in Kraft getreten, andere kommen erst im Laufe des Jahres zum Zuge. Laut Landkreis Barnim profitieren die Bürger aber auch durch sinkende Steuern oder die Kürzung des Rentenbeitragsatzes von 19,9 auf 19,6 %. Wie in jedem Jahr ändert sich auch im Bereich Gesundheitswesen einiges. Gesetzliche Krankenkassen sind seit diesem Jahr dazu verpflichtet, ihre Kunden acht Wochen vor einer Schließung über die drohende Insolvenz zu informieren. In solch einem Fall müssen die andere Kassen auch Kranke, Alte und Geringverdiener aufnehmen. Eher von Nachteil sind die Neuregelungen beim Zahnersatz. Für Kronen, Brücken und Prothesen muss der Patient ab diesem Jahr mehr bezahlen, da die Krankenkassen nur die Kosten für die sogenannte Regelversorgung übernehmen. Was darüber hinausgeht, wird nach einer neuen Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet. Zu den bundes- und landesweiten Veränderungen gibt es Neuerungen, die nur den Barnim betreffen. So wird die Müllentsorgung ab 2012 nicht mehr durch die Kreisverwaltung, sondern die Barnimer Dienstleistungsgesellschaft organisiert. Auch der ZWA startet mit Veränderungen ins Jahr 2012. Seit dem ersten Januar gibt es eine neue Satzung zur Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung. Für einige Verbraucher wird es billiger, andere müssen mehr bezahlen. Die Verbrauchsgebühren für Trinkwasser sinken von 1,20 Euro pro Kubikmeter auf 1,15 Euro. Bei der mobilen Abwasserentsorgung steigt der Preis bei der Grubenabfuhr von 7,80 Euro auf 8,65 pro Kubikmeter. Das Jahr 2012 bedeutet aber nicht nur mehr Kosten oder weniger Ausgaben. Auch „Altgedientes“ wird ausgemustert, so wie die 40-Watt-Glüh-Birne. Sie erleidet das gleiche Schicksal wie die bereits vom Markt genommenen 100 Watt, 75 Watt und 60 Watt-Glühlampen. Sie darf ab dem 1. September zwar noch verkauft, aber nicht mehr produziert werden. Ebenfalls zu Ende ist die Ära des analogen Satellitenfernsehens. Bis 30. April 2012 müssen alle Zuschauer mit analogem Satellitenempfang, die auch weiterhin fernsehen wollen, auf digitalen Empfang umstellen.
Auch bei den Jobcentern gibt es 2012 gesetzliche Änderungen. Einige sind bereits in Kraft getreten, andere kommen erst im Laufe des Jahres zum Zuge. Laut Landkreis Barnim profitieren die Bürger aber auch durch sinkende Steuern oder die Kürzung des Rentenbeitragsatzes von 19,9 auf 19,6 %. Wie in jedem Jahr ändert sich auch im Bereich Gesundheitswesen einiges. Gesetzliche Krankenkassen sind seit diesem Jahr dazu verpflichtet, ihre Kunden acht Wochen vor einer Schließung über die drohende Insolvenz zu informieren. In solch einem Fall müssen die andere Kassen auch Kranke, Alte und Geringverdiener aufnehmen. Eher von Nachteil sind die Neuregelungen beim Zahnersatz. Für Kronen, Brücken und Prothesen muss der Patient ab diesem Jahr mehr bezahlen, da die Krankenkassen nur die Kosten für die sogenannte Regelversorgung übernehmen. Was darüber hinausgeht, wird nach einer neuen Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet. Zu den bundes- und landesweiten Veränderungen gibt es Neuerungen, die nur den Barnim betreffen. So wird die Müllentsorgung ab 2012 nicht mehr durch die Kreisverwaltung, sondern die Barnimer Dienstleistungsgesellschaft organisiert. Auch der ZWA startet mit Veränderungen ins Jahr 2012. Seit dem ersten Januar gibt es eine neue Satzung zur Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung. Für einige Verbraucher wird es billiger, andere müssen mehr bezahlen. Die Verbrauchsgebühren für Trinkwasser sinken von 1,20 Euro pro Kubikmeter auf 1,15 Euro. Bei der mobilen Abwasserentsorgung steigt der Preis bei der Grubenabfuhr von 7,80 Euro auf 8,65 pro Kubikmeter. Das Jahr 2012 bedeutet aber nicht nur mehr Kosten oder weniger Ausgaben. Auch „Altgedientes“ wird ausgemustert, so wie die 40-Watt-Glüh-Birne. Sie erleidet das gleiche Schicksal wie die bereits vom Markt genommenen 100 Watt, 75 Watt und 60 Watt-Glühlampen. Sie darf ab dem 1. September zwar noch verkauft, aber nicht mehr produziert werden. Ebenfalls zu Ende ist die Ära des analogen Satellitenfernsehens. Bis 30. April 2012 müssen alle Zuschauer mit analogem Satellitenempfang, die auch weiterhin fernsehen wollen, auf digitalen Empfang umstellen.Quelle:
ODF TV
















